Hinweis
zum "Oldenburger Strafbefehl":
Am 19.08.08 um 09.00 Uhr hat beim AG Oldenburg die Vorstellung zur Strafverfolgung
mit Amtsrichter Georg Fuhrmann stattgefunden.
Die Strafverfolgung unter dem Vorwand des Vorwurfs der üblen Nachrede wurde vom
Herrn Oberlandesgerichtspräsidenten Dr. Gerhard Kircher persönlich inszeniert.
Dr. Kircher läßt als höchster Vertreter der niedersächsischen
Gerichtbarkeit in Norddeutschland (Nds.,Oberlandesgricht Oldenburg) persönlich
nach dem illegalen und ungültigen NS-Recht §16II LzO-Gesetz 1933 gesetzlos
die Immobilien und sonstigen Vermögen der LzO-Kunden wegvollstrecken -aktiv-mittelbar-.
Er steht damit im Hintergrund an der Spitze der norddeutschen Gerichtbarkeit und gleichzeitig
an der Spitze der illegalen NS-§16 II 1933-Vollstreckungsorganisation gemeinsam
mit der Bundesweit agierenden Landessparkasse zu Oldenburg (LzO).
Daher wagt es nach aktuellem Erkenntnisstand bisher kein Richter im gesamten OLG-Bezirk
Oldenburg, die staatlich organisierten gesetzlos-kriminellen Vollstreckungsnetzwerke
(Immobilien- und Vermögensraub), als ungesetzlich zu erkennen. Um offenbar zu
verhindern, daß dieser katastrophale Oldenburger (niedersächsische) Justizskandal-Zustand,
korruptionsorganisiert sowie unvorstellbaren Ausmaßes, und von Ministerpräsident
Christian Wulff, Finanzminister Hartmut Möllring, Ex-Justizministerin und derzeitiger
"Kultusministerin" Elisabeth Heister-Neumann, dem Generalstaatsanwalt in
Oldenburg, Horst-Rudolf Finger und dem leitenden Oberstaatsanwalt Roland Hermann (Behördenleiter
der StA OL) aktiv und passiv gedeckt, öffentlich wird, wurde nunmehr durch Oberlandesgerichtspräsidenten
Dr. Gerhard Kircher höchstpersönlich der StA in Oldenburg ohne jede sachliche
Begründung aufgegeben:
"Die Gründe (für die Anzeige gegen den LG-Präsidenten Schubert,-
siehe hier >Vollstreckungssyndikat NS 16II< seien "haltlos und falsch".
Er "halte nunmehr eine Strafverfolgung für geboten". Und nun wird deshalb
eben artig folgsam "strafverfolgt".
Da es jedoch so richtig nichts zu verfolgen gibt, wurde flugs eine "üble
Nachrede" entdeckt mit dem problematischen Ergebnis, daß sich schon bei
der ersten Straf-Verhandlung - siehe weiter unten- herausstellte, daß der ehrenwerte
Herr Landgerichtspräsident LG Oldenburg, Gernot Schubert, eben doch eine Beschwerde
bezüglich Herausgabe der von Notar Werner Bonow aus Jever "geklauten"
Schuldurkunde über 150.000.- Euro heimlich verschwinden ließ. Anmerkung
Bohrwurm net: Der Schwund von Urkunden, Akten und juristischem Fachwissen sowie Anstand
und Moral scheint in bestimmten richterlichen und staatsanwaltlichen LzO-Begünstigungs-Kreisen
beim OLG-Präsidenten nebst LG-Präsidenten, der 6.Ziv.Kammer LG Oldenburg
und einigen Amtsgerichtsdirektoren sowie Vollstreckungsrichtern im OLG-Bezirk Oldenburg
eine bereits meßbare Größe darzustellen.
Ergebnis einstweilen: Der Landgerichtspräsident Oldenburg hat tatsächlich
die Beschwerde über die vom Notar Werner Bonow aus Jever verschobene 150.000 Euro-Schuldurkunde
sofort bei Eingang tagesgleich heimlich an das AG Jever verschwinden lassen.
Die Verhandlung wurde abgebrochen. Neue Verhandlung wird (vielleicht) anberaumt.
Es wurde beantragt, hierzu zu laden:
1. Oberlandesgerichtspräsident Dr. Gerhard Kircher (Anzeigeerstatter)
2. Landgerichtspräsident Gernot Schubert (hat die Beschwerde verschwinden lassen)
3. Notar Werner Bonow aus Jever ( hat die 150.000 Euro-Urkunde verschwinden lassen)
4. Rechtspfleger Gregor Schmidt, AG Jever, hat nach NS.Recht (§16 II- LzO- Gesetz
1933) die Immobilien zugunsten der LzO versteigert
Amtsrichter Georg Fuhrmann wird dienstlich von LG-Präs. Gernot Schubert beurteilt.
OLG-Präs. Dr. Kircher hat die Strafverfolgung de facto "angeordnet"
mit folgendem Antrag an die Staatsanwaltschaft OL: "Eine Strafverfolgung ist geboten".
Die beiden Präsidenten lassen nunmehr durch eigene von ihnen dienstlich zu beurteilende
- und damit von ihnen abhängige Richter in eigener Sache "strafverfolgen".
Die nächste Hauptverhandlung wegen "übler Nachrede" dürfte
sich daher interessant gestalten. Wir werden feststellen lassen, wer hier wem "übel
nachredet".
Der nächste Verhandlungstermin wird auf dieser Homepage bekanntgegeben.
Um zahlreiches erscheinen von Freund und Feind wird herzlich gebeten.
Hinweis: Bitte die im nachfolgenden Strafbefehl geradezu grandios vorgenommenen Sachverhaltsverfälschungen
durch "Weglassungen" in Form von (…) beachten.
Günter E. V ö l k e r
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